In seiner 819. Sitzung vom 10.02.2006 hat der Bundesrat die Anhebung der Altersgrenze für rote 07er-Nummern von 20 auf 30 Jahren beschlossen.
Ebenso wird eine Einstiegsprüfung ähnlich der vom H-Kennzeichen für das Fahrzeug fällig.
Info´s vom Deuvet: http://www.deuvet.de/fakt/fakt1.htm#07
Bundesrat: http://www.bundesrat.de
Oldtimer-Info:http://www.oldtimer-info.de/aktuelles/07...006/bericht.htm
Auszug vom Deuvet:
Bestehende Rote 07-Kennzeichen:
Unbefristete Rote 07-Kennzeichen bleiben dem Oldtimerbesitzer erhalten. Leider werden in manchen Zulassungsbezirken Rote 07-Kennzeichen nur befristet zugeteilt. Hier besteht mit Ablauf der Befristung kein Anspruch auf erneute Zuteilung des Kennzeichens, wenn das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges noch keine 30 Jahre zurückliegt.
Fazit für Oldtimerbesitzer:
Unsere Empfehlung für alle, die an einem Roten 07-Kennzeichen interessiert sind:
Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug bzw. Ihre Fahrzeuge gegenwärtig die Bedingungen für die Zuteilung eines Roten 07-Kennzeichens erfüllen. Fragen Sie in Ihrem Zulassungsbezirk nach, ob Rote 07-Kennzeichen unbefristet zugeteilt werden.
Sollten beide Voraussetzungen erfüllt sein, sollten Sie noch vor dem vermutlichen Inkrafttreten der neuen Verordnung ein Rotes 07-Kennzeichen beantragen. Die Verordnung wird nicht vor dem 01.02.2007 Inkrafttreten.
Wie geht´s weiter:
Der DEUVET arbeitet daran über den Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung eine Weitergeltung, d.h. unbefristete Verlängerung Roter 07-Kennzeichen, auch für Fahrzeuge zu erreichen, die das neue Einstiegsalter von 30 Jahren noch nicht erreicht haben.
Die Gespräche hierzu mit den Bundesländern laufen aktuell.
Die Problematik wird auf der Sitzung des BLFA Anfang Mai behandelt. Wir werden im Anschluss über die Ergebnisse informieren
Somit wird wieder einmal dem Oldtimerfreund das Leben schwer gemacht!
Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt!
Keep on cruisin´!!!
US-Car-Freunde Soester Börde